Diese Versicherungen sind enthalten:
1. Reiserücktrittsversicherung
2. Reiseabbruch-Versicherung
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Prämien der
Jahres-Reiserücktrittsversicherung |
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Einzel |
Familie |
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Reisepreis
bis 1.000 EUR
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49,00 |
- |
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Reisepreis
bis 2.000 EUR
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69,00 |
95,00 |
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Reisepreis
bis 4.000 EUR
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139,00 |
149,00 |
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Reisepreis
bis 6.000 EUR
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149,00 |
159,00 |
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Reisepreis
bis 10.000 EUR
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- |
299,00 |
Ihre Vorteile:
- Weltweiter Auslandsschutz inklusive USA + Kanada
- Gültig für beliebig viele Reisen im Jahr
- Maximale Reisedauer pro Reise: 56 Tage
- Keine Selbstbeteiligung
- Ohne Altersbegrenzung
- Urlaubs- und Geschäftsreisen sind mitversichert
- Tarifprämien für Einzelpersonen + Familien / Paare
- Der Vertrag verlängert sich automatisch und kann 3 Monate vor
Prämienfälligkeit gekündigt werden.
Reiserücktrittsversicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei
Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten
Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
einer Stornierung angefallen wären
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B.
Einzelzimmerzuschlag):
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund
die Reise stornieren muss.
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem
Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt
bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage
vor Reiseantritt.
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise
innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8
Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reise-
leistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte
(spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen
Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung
der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei
Transportunfähigkeit
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt
und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementar-ereignissen am
Urlaubsort
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
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Sie erhalten die Versicherungspolice als PDF-Police direkt von der HanseMerkur Reiseversicherung per
E-Mail zugesendet.
Wichtige Informationen
Abschlußfrist:
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann nur für Reisebuchungen, die mit oder nach Vertragsabschluss der
Jahresversicherung getätigt werden, in Anspruch genommen werden.
Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz nur, wenn
die Versicherung spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt
abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt
weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung
spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.
Versicherungslaufzeit:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 3
Monate vor der nächsten Prämienfälligkeit gekündigt wird.
Definition Familie:
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die
Versicherungssumme 50% der vereinbarten Familien-versicherungssumme.
Zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben,
können ebenfalls den Familientarif abschliessen.
Risikopersonen:
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und
versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten
Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die
versicherten Personen untereinander
Risikopersonen sind:
- versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht
und versichert haben
- die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner
oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder,
Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern,
Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
- Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“
eingetreten ist.
Verlängerungen / Erhöhung der Versicherungssumme
Der max. Reisepreis für Einzelpersonen 6000 Euro und Familien 10.000 Euro kann mit den
Standardtarifen
weiter erhöht werden.
Versicherte Gründe sind zum Beispiel
Schwerer Unfall, unerwartete
schwerer Erkrankung oder Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft,
erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge
von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter, Bruch von Prothesen.
Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Versicherung zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung
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